Barrierefreiheit

Es besteht der Anspruch für alle Menschen – ob mit Behinderung oder ohne Behinderung – selbst bestimmt leben zu können und das geht eben nur ohne Barrieren. Dieser Anspruch ist gesetzlich verankert seit der Verabschiedung des Landesgleichstellungsgesetzes/BGG NRW im Jahr 2003.

Was heißt Barrierefreiheit?

    • die Auffindbarkeit (Wo kann ich es finden?)
    • die Zugänglichkeit (Wie komme ich rein?) und
    • die Nutzbarkeit (Kann ich es bedienen?)

der gestalteten Lebensbereiche für alle Menschen!

Was bedeutet Gleichstellung im Sinne des BGG NRW?

    • Die Benachteiligung von Menschen mit Behinderung beseitigen oder verhindern
    • Eine Chancengleichheit für alle Menschen erreichen

Barrierefreier Internetauftritt

Die Stadt Ennepetal bemüht sich, ihre Webseiten und mobilen Anwendungen barrierefrei zugänglich zu machen. Die Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit wird im Behindertengleichstellungsgesetz des Landes NRW (BGG NRW) verlangt.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://innenstadt-ennepetal.de.

Die Anforderungen an einen Barrierefreien Internetauftritt werden in der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) festgelegt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Dieser Webauftritt ist überwiegend, aber noch nicht vollumfänglich barrierefrei. Die Anforderungen des BITV 2.0 werden weitgehend erfüllt.

Momentan werden folgende Funktionen unterstützt:

    • Ausreichende Kontraste
    • Schrift/Darstellung vergrößern: STRG + + (Windows), cmd + + (Apple)
    • Schrift/Darstellung verkleinern: STRG + – (Windows), cmd + – (Apple)
    • Responsive Webdesign
    • Alternativtexte für Bilder
    • Logischer Aufbau und Gliederung der Inhalte.

Nicht barrierefreie Inhalte

    • Dokumente

Begründung:
Die bereitgestellten Dokumente, können teilweise älteren Datum sein. Das hat bisher eine Übertragung in ein barrierefreies Format nicht ermöglicht. Diese Dokumente werden sukzessive angepasst. Dokumente, die von Dritten (z. B. andere Organisationen, Ministerien, u. a.) bereitgestellt werden, liegen nicht barrierefrei vor.

    • Kartografie innerhalb der Webseite

Begründung:
Eine kartografische Darstellung ist eine hilfreiche und sehr nützliche Ergänzung von Informationen. Kartografie ist dem Wesen nach eine bildliche Darstellung, die somit den Anforderungen der BITV nicht entsprechen kann.

    • Redaktionelle Inhalte (teilweise)

Begründung:
Aufgrund der komplexen Inhalte, die zumindest teilweise in dieser Webseite veröffentlicht werden, ist eine einfache Sprachgestaltung (beispielsweise der Verzicht auf Fachbegriffe, ggf. auch fremdsprachige) nicht immer möglich. Zur Verdeutlichung von Zusammenhängen und zur besseren Veranschaulichung werden bildliche Darstellungen (z. B. Infografiken) oder tabellarische Auflistungen verwendet. Diese sind nicht barrierefrei darstellbar.

 

Ihre Hinweise und Anregungen

Wir freuen uns über Anregungen, falls Inhalte unnötig kompliziert erscheinen. Melden Sie Barrieren gerne direkt an das Innenstadtmanagement:

Stefanie Fabel
innenstadtmanagement@ennepetal.de
0152 2267 0229

oder wenden Sie sich an:

Stadt Ennepetal
Die Bürgermeisterin
Bismarckstr. 21
58256 Ennepetal

Telefon: 02333 979-0
E-Mail: stadt@ennepetal.de
Internet: https://ennepetal.de

 

Ombudsstelle

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen richtet gem. §§ 10 d, 10 e Behindertengleichstellungsgesetz Nordrhein-Westfalen (BGG NRW) und §§ 9 ff. Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung Nordrhein-Westfalen (BITV NRW) die folgende Ombudsstelle ein: Ombudsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen bei der

Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen
Fürstenwall 25
40219 Düsseldorf

E-Mail: ombudstelle-barrierefreie-it@mags.nrw.de

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit 

Diese Erklärung wurde am 09.07.2025 erstellt und zuletzt überprüft.

 

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