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  • Die Kooperation zwischen verschiedenen Akteuren ist wünschenswert.

  • Die Maßnahme fördert, das Miteinander, das Engagement von Einzelpersonen und Gruppen/ Vereinen, sowie die Stärkung der Kommunikation untereinander.

  • Die Mittel aus dem Verfügungsfonds sollen nicht die Regelfinanzierung von Projekten und Maßnahmen ersetzen. Gefördert werden kleine, in sich abgeschlossene Maßnahmen und Projekte, die keine Folgekosten beinhalten. Mit dem Vorhaben darf vor der schriftlichen Bewilligung nicht begonnen werden.

  • Die Förderung aus Mitteln des Verfügungsfonds wird als Zuschuss gewährt. Der Zuschuss soll im Regelfall einen Bruttobetrag von 10.000 EUR pro Maßnahme nicht überschreiten.

Verfügungsfonds

Sie entwickeln eigene Ideen für Verschönerungsmaßnahmen, Möblierung für den öffentlichen Raum oder Ähnliches und machen daraus Ihr Projekt – alleine, zusammen mit Ihren Nachbarn oder im Verbund mit anderen Akteuren der Inennstadt. Mit dem Verfügungsfonds werden Ihnen dafür die Hälfte der Kosten erstattet!

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Wie funktioniert das?

Wir empfehlen zunächst ein Gespräch mit dem Innenstadtmanagement, um sicherzustellen, dass Ihre Idee auch in das Förderprogramm passt. Dort können Sie anschließend auch den Antrag einreichen. Über die Bewilligung aller Anträge entscheidet ein unabhängiges Entscheidungsgremium, das mit verschiedenen Akteuren der Innenstadt besetzt ist.

Wichtige Kriterien für den Verfügungsfonds:
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  • Die Maßnahme erfolgt innerhalb der Abgrenzung des räumlichen Geltungsbereiches.

  • Mit der Umsetzung der Maßnahme wurde noch nicht begonnen.

  • Die Maßnahme dient nicht nur einer Zielgruppe, sondern hat einen integrativen und gemeinschaftsbildenden Nutzen für unterschiedliche Akteuren und Akteurinnen.

  • Die Maßnahme fördert das Image und die Identifikation mit dem ISEK-Gebiet Baumheide.

Verfügungsfonds
Zum Download (PDF) stehen bereit:
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Sofortprogramm Leerstand

Sofortprogramm Leerstand

Mit dem "Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren in NRW" hat das Land NRW im Jahr 2020 auf die Herausforderungen der Innenstädte im Zuge der Corona-Pandemie reagiert und Fördergelder für Städte bereitgestellt, auf die sich Ennepetal erfolgreich beworben hat.

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Was wird gefördert?

Gefördert werden neue Anmietungen von derzeit leerstehenden Ladenlokalen in der Ennepetaler Innenstadt. Dabei beträgt die Förderung bis zu 80% der Kaltmiete über einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren. Eine zentrale Bedingung ist allerdings eine generelle Mietreduzierung auf mindestens 70% der Altmiete.

Zum Download (PDF) stehen bereit:
Wer wird gefördert?

Grundsätzlich kann jede potenzielle Nutzung gefördert werden. Es besteht jedoch kein Anrecht auf Förderung. Von den Geldern proitieren sowohl Mieter als auch Vermieter, da einerseits die Förderung gerade für Gründer die Mietausgaben erheblich reduziert und andererseits ein ansonsten leerstehendes Objekt wieder sichere Mieteinnahmen generiert.

Wie funktioniert das?

Sie suchen ein Ladenlokal oder haben einen Leerstand und wollen vom Sofortprogramm gefördert werden? Nehmen Sie am besten mit dem Innenstadtmanagement Kontakt auf, um nochmal die wichtigsten Eckpunkte der Regeln für die Förderung durchzugehen. Nach einer Einigung zwischen Stadt, Nutzer und Vermieter wird dann ein entsprechender Mietvertrag aufgesetzt.

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Fassadenprogramm

Fassaden- und Hofflächenprogramm

Die Ennepetaler Innenstadt hat in Hinblick auf die Fassadengestaltung einige Highlights zu bieten. Allerdings gibt es weiterhin Gebäude, denen eine Auffrischungskur gut zu Gesicht stehen würde. Aus diesem Grund können Eigentümer*innen nun eine Förderung von 50% auf geplante Maßnahmen zur Fassadenerneuerung erhalten.

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Was wird gefördert?

Gefördert werden unter anderem Maßnahmen zur Fassadenverbesserung, Maßnahmen zur Entsiegelung oder Maßnahmen an Dächern, sowohl an Wohn- als auch an Gewerbeimmobilien. Weitere Beispiele für förderfähige Maßnahmen finden Sie in den Richtlinien der Stadt Ennepetal zum Fassaden- und Hofflächenprogramm.

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Eigentümer*innen, Erbbauberechtigte, Mieter oder Pächter von entsprechenden Objekten. Bei Anträgen von Mietern muss die schriftliche Einverständniserklärung des Eigentümers oder der Eigentümerin vorliegen.

Wie funktioniert das?

Wir empfehlen zunächst ein Gespräch mit dem Innenstadtmanagement, um zu prüfen, ob die geplante Maßnahme förderfähig ist. Bei einem solchen Termin können in der Regel auch viele weitere aufkommende Fragen bereits geklärt werden. Eine Übersicht über den Ablauf einer Förderung über das Fassaden- und Hofflächenprogramm finden Sie in unter "Ablaufschema".

Zum Download (PDF) stehen bereit:
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